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   OVG Saarland, 25.10.2016 - 1 B 313/16   

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https://dejure.org/2016,37292
OVG Saarland, 25.10.2016 - 1 B 313/16 (https://dejure.org/2016,37292)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25.10.2016 - 1 B 313/16 (https://dejure.org/2016,37292)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25. Oktober 2016 - 1 B 313/16 (https://dejure.org/2016,37292)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Art 19 Abs 4 GG, Art 33 Abs 2 GG, § 123 Abs 1 VwGO
    Voraussetzungen einer Zwischenregelung nach Art. 19 Abs. 4 GG im Rahmen eines noch nicht abgeschlossenen Antragsverfahrens auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes - hier: vorläufige Untersagung der Beförderung von Polizeibeamten in einem Konkurrentenstreit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlass einer Zwischenregelung in Eilrechtsschutzverfahren; Abgabe der Zusicherung des Dienstherrn in einem Konkurrentenstreit um eine Beförderungsstelle eines Polizeibeamten; Vorwegnahme der Prüfung des Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ÄMTERSTABILITÄT; BEAMTENRECHT; BEFÖRDERUNG; EINSTWEILIGE ANORDNUNG; KONKURRENTENSTREIT; STREITWERT; VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ; ZUSICHERUNG; ZWISCHENREGELUNG

  • rechtsportal.de

    Erlass einer Zwischenregelung in Eilrechtsschutzverfahren; Abgabe der Zusicherung des Dienstherrn in einem Konkurrentenstreit um eine Beförderungsstelle eines Polizeibeamten; Vorwegnahme der Prüfung des Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Saarland, 30.03.2006 - 1 W 19/06

    Konkurrentenstreit bei der Beamtenbeförderung

    Auszug aus OVG Saarland, 25.10.2016 - 1 B 313/16
    Beschlüsse des Senats vom 18.12.2014 - 1 B 392/14 - und vom 30.3.2006 - 1 W 19/06 -, juris.

    Beschluss des Senats vom 30.3.2006 - 1 W 19/06 -, a.a.O. im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 21.8.2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370, zitiert nach juris.

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus OVG Saarland, 25.10.2016 - 1 B 313/16
    Beschluss des Senats vom 30.3.2006 - 1 W 19/06 -, a.a.O. im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 21.8.2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370, zitiert nach juris.
  • OVG Saarland, 21.06.2013 - 1 B 311/13

    Streitwert in beamtenrechtlichen Verfahren betreffend die vorläufige Untersagung

    Auszug aus OVG Saarland, 25.10.2016 - 1 B 313/16
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf den §§ 63 Abs. 2, 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1, Satz 4, 47 Abs. 1 und 40 GKG unter Berücksichtigung der zum 1. September 2016 aufgrund des Gesetzes Nr. 1866 vom 23.9.2015 (Amtsbl. S. 720 ff.) erfolgten Besoldungserhöhung, wobei nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes für Zwischenregelungen im Bereich des Eilrechtsschutzes und damit auch für hierzu ergehende Beschwerdeentscheidungen 1/10 des Streitwertes des konkreten Verfahrens im vorläufigen Rechtsschutz in Ansatz zu bringen ist und dieser sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats wiederum auf ein Viertel des Jahresbetrages des Endgrundgehalts des angestrebten Amtes beläuft (siehe Nrn. 10.2 und 10.3 der Empfehlungen des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013), wobei eine weitere Halbierung des Streitwerts im vorläufigen Rechtsschutzverfahren unterbleibt, weil dieses im Verhältnis zu dem Hauptsachebegehren, die beabsichtigte Beförderung eines Mitbewerbers zwecks Ermöglichung einer Neubescheidung der eigenen Bewerbung zu unterbinden, jedenfalls in Teilen die Hauptsache vorwegnimmt (Beschluss des Senats vom 21.6.2013 - 1 B 311/13 -).
  • OVG Saarland, 31.03.2015 - 1 B 55/15
    Auszug aus OVG Saarland, 25.10.2016 - 1 B 313/16
    Beschluss des Senats vom 31.3.2015 - 1 B 55/15 -.
  • OVG Saarland, 20.10.2020 - 1 B 294/20

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer

    Es ist nicht Aufgabe des Verfahrens auf Erlass einer Zwischenregelung nach Art. 19 Abs. 4 GG, die Prüfung des Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz vorwegzunehmen (Anschluss an Senatsbeschluss vom 25.10.2016 - 1 B 313/16 -, juris).

    Für Zwischenregelungen im Bereich des Eilrechtsschutzes und damit auch für hierzu ergehende Beschwerdeentscheidungen ist als Streitwert ein Zehntel des Streitwertes des konkreten Verfahrens im vorläufigen Rechtsschutz in Ansatz zu bringen (wie Senatsbeschluss vom 25.10.2016 - 1 B 313/16 -, juris).(Rn.3).

    es nicht Aufgabe des Verfahrens auf Erlass einer Zwischenregelung ist, die am vorstehend dargestellten Prüfungsmaßstab orientierte Prüfung des Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz vorwegzunehmen, [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.10.2016 - 1 B 313/16 -, juris].

    der Streitwert auf den §§ 63 Abs. 2, 52 Abs. 1, 47 Abs. 1 und 40 GKG beruht, wobei nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes für Zwischenregelungen im Bereich des Eilrechtsschutzes und damit auch für hierzu ergehende Beschwerdeentscheidungen ein Zehntel des Streitwertes des konkreten Verfahrens im vorläufigen Rechtsschutz in Ansatz zu bringen ist [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.10.2016 - 1 B 313/16 -, juris, Rdnr. 15] und der Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit unter Tz. 16.1 bei Streitverfahren um eine Approbation einen Streitwert von mindestens 30.000 ? vorsieht, für dessen Halbierung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Tz. 1.5 des Streitwertkatalogs) wegen der mit ihm verbundenen Vorwegnahme der Hauptsache kein Anlass besteht,.

  • OVG Saarland, 14.06.2018 - 1 B 148/18

    Bewerberauswahl; Auswirkungen des krankheitsbedingten Fehlens einer nach den

    Mit der von der Antragsgegnerin beabsichtigten Aushändigung der Ernennungsurkunden an die Beigeladenen wären wegen des Grundsatzes der Ämterstabilität vollendete Tatsachen geschaffen und damit das Recht des Antragstellers auf Gewährung effektiven Grundrechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4, 33 Abs. 2 GG) unterlaufen worden.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.10.2016 - 1 B 313/16 -, juris).
  • OVG Saarland, 16.02.2018 - 1 B 1/18

    Anfechtungsklage nach Erledigung des Konkurrentenstreits durch Vornahme der

    Zum anderen hätte selbst die - fallbezogen von der Antragsgegnerin nicht abgegebene - Zusicherung einer zukünftigen Beförderung des Antragstellers die von ihm begehrte einstweilige Anordnung auch deshalb nicht entbehrlich gemacht, weil es insoweit um eine Stelle ginge, auf die sich das streitgegenständliche Vergabeverfahren nicht bezieht und die ihrerseits erst nach einem auf sie ausgerichteten neuerlichen Verwaltungsverfahren besetzt werden darf.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.10.2016 - 1 B 313/16 -, juris, 3. Leitsatz sowie juris-Rdnr. 10, sowie Beschluss vom 30.3.2006 - 1 W 19/06 -, NVwZ 2006, 956, zitiert nach juris).
  • OVG Saarland, 10.03.2017 - 1 B 324/16

    Beförderungsverfahren bei der Deutschen Telekom AG

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf den §§ 63 Abs. 2 und 3, 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1, Satz 4, 47 Abs. 1 und 40 GKG unter Berücksichtigung der zum 1. März 2016 erfolgten Besoldungserhöhung, wobei sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats der Streitwert auf ein Viertel des Jahresbetrages des Endgrundgehalts des angestrebten Amtes beläuft - siehe Nrn. 10.2 und 10.3 der Empfehlungen des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 - (A 9_vz+Z PNU: Endgrundgehalt A 9 3.255,86 Euro + ruhegehaltsfähige Amtszulage 280, 01 Euro = 3.353,87 Euro x 12 : 4 = 10.607,61 Euro) und eine weitere Halbierung des Streitwerts im vorläufigen Rechtsschutzverfahren unterbleibt, weil dieses im Verhältnis zu dem Hauptsachebegehren, die beabsichtigte Beförderung eines Mitbewerbers zwecks Ermöglichung einer Neubescheidung der eigenen Bewerbung zu unterbinden, jedenfalls in Teilen die Hauptsache vorwegnimmt (Beschlüsse des Senats vom 21.6.2013 - 1 B 311/13 - und vom 25.10.2016 - 1 B 313/16 -).
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